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PRODUKT COMPLIANCE

PRODUKTENTWICKLUNG / SAFETY AND SECURITY

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG –  neu ab 2027 Verordnung (EU) 2023/1230 zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG vom 29. Juni 2023 (gültig ab 20.01.2027) und weitere Richtlinien (safety and security) dienen als Grundlage für das sichere Inverkehrbringen von neuen Maschinen und Anlagen in den Bereichen (auszugsweise):

      • Automobil- und Fertigungstechnik
      • Logistik
      • Robotertechnik
      • Landwirtschafts- und Kommunaltechnik (Abfallwirtschaft)
      • Sondermaschinenbau

Einige Teile treten jedoch  schon früher in Kraft [Artikel 26 bis 42 ab dem 14. Januar 2024; Artikel 50 Absatz 1 ab dem 14. Oktober 2023; Artikel 6 Absatz 7, Artikel 48 und Artikel 52 ab dem 13. Juli 2023; Artikel 6 Absätze 2 bis 6 und 11 sowie Artikel 47 und Artikel 53 Absatz 3 ab dem 14. Juli 2024].

„Security“ wird durch die neue Maschinenverordnung zur Herstellerpflicht. Zu berücksichtigen ist hier der komplett neue Punkt 1.1.9 aus dem Anhang III der neuen Maschinenverordnung, welcher Anforderungen hinsichtlich Schutz gegen Beeinflussung (Protection against corruption) definiert. Dieser Abschnitt deckt sich mit der Cyber-Strategie der EU, welche sich auch durch Anforderungen an die Hersteller aufgrund des Cyber Resilliance Acts sowie der geänderten Anforderungen aus der der Funkgeräterichtlinie 2014/53/EU ergeben. Die Security-Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie gelten verpflichtend bereits ab 1.8.2024!

GPSR

Am 23.5.2023 wurde im EU-Amtsblatt die Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit veröffentlicht, wodurch die Richtlinie 2001/95/EG (sog. Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie) und auch in weiten Teilen das Produktsicherheitsgesetz abgelöst werden. Verbindlich anzuwenden ist die neue Produktsicherheitsverordnung ab 13. Dezember 2024, bis zu diesem Stichtag gilt eine Übergangsfrist zur Anwendung der Produktsicherheitsrichtlinie. Die GPSR legt den Rahmen für die Sicherheit von nicht-harmonisierten Verbraucherprodukten fest und gilt in Teilen auch für den harmonisierten Bereich (vgl. etwa Art. 19, 20, 22 GPSR und Kapitel VIII).

Damit dient die GPSR der Stärkung des technischen Verbraucherschutzes.

Zugleich stellen die Neuerungen der GPSR die Wirtschaftsakteure vor Herausforderungen bei der Gewährleistung der Product Compliance.

Wir beraten Sie gerne in den Bereichen:

Unternehmens-

organisation

      • Strukturierung des Unternehmens (Gestaltung der Aufbauorganisation)
      • Prozessmanagement (Gestaltung der Ablauforganisation)
      • Informationsmanagement
      • Spezifikation, Auswahl und Implementierung von Informationssystemen
      • Organisationsentwicklung
      • Veränderungsbegleitung, Change Management
      • Qualitätsmanagement, Qualitätsmanagementsysteme
      • Betriebliche Kommunikation
      • Dokumentation, Archivierung, Wissensmanagement
      • Beratung in arbeitstechnischen Fragen

Technik/Technologie

      • Beratung und Implementierung der Systeme der Informationstechnologie und Datenverarbeitung
      • EDV-Prozesse und Maßnahmen zur Datensicherheit
      • Analyse und Wirtschaftlichkeitsbeurteilung von technischen Investitionen und Produkten
      • Produktentwicklung/Produktdesign/Produktinnovation
      • Produktionsplanung und -steuerung
      • Produktions- und Fertigungstechnik
      • Produktionsintegration und -automation/Industrie 4.0
      • Technologieberatung
      • Arbeitsorganisation/Arbeitstechnik/Arbeitssicherheit
      • „Legal compliance“-Darstellung des Unternehmens; Bescheid- und Auflagenmanagement
      • Dienstleistungen als externe Sicherheitsfachkraft gemäß § 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, (wir sind in AT/DE/CH zertifziert)

Mit unseren Partnern bieten wir Ihnen zusätzlich auch:

      • Elektrische Überprüfungen für den Bereiche Elektrotechnik (EN 60204, EN 61439, ÖVE 8001) bzw. auch die
      • Erstellung von Prüfbüchern und Gutachten durch unseren Ziviltechniker für Maschinenbau und Normkonformität

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